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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7648
OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07 (https://dejure.org/2007,7648)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.07.2007 - 8 U 730/07 (https://dejure.org/2007,7648)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 8 U 730/07 (https://dejure.org/2007,7648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid und Versäumung einer im schriftlichen Vorverfahren gesetzten Frist zur Verteidigungsanzeige; Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil für den Fall des Nichtvorliegens einer schuldhaften Versäumung; Existenz eines erlassenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 331 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 331 Abs. 3
    Vollstreckung eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 165
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    Die Unwirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils an Verkündungs statt gemäß §§ 331 Abs. 3, 310 Abs. 3 ZPO hat zwar zur Folge, dass es bislang nicht existent geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2002 - IX ZR 100/99, WM 2002, 512 unter II 4 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03

    Zustellungen in Fällen der Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    Diese (Mindest-)Voraussetzung des § 189 ZPO ist nicht erfüllt, wenn der Prozessbevollmächtigte, wie hier nahe liegt, von seinem Mandanten, dem vorschriftswidrig persönlich zugestellt wurde, oder von dritter Seite über den Inhalt des Schriftstückes in Kenntnis gesetzt wird oder eine Kopie erhält (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 128, 129 m.N.) oder er, wie hier ebenfalls geschehen, Akteneinsicht nimmt und dadurch Kenntnis erlangt (BayObLG NJW 2004, 3722 unter II 1 b m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    b) War das Urteil bei Faxeingang um 15.36 Uhr dagegen entweder noch nicht unterzeichnet oder noch nicht zur Geschäftsstelle gelangt oder lagen jedenfalls in dem Moment, als die Bestellungsanzeige der Geschäftsstelle bekannt sein musste, die erstellten Ausfertigungen - sei es auch postausgangsfertig - noch auf der Geschäftsstelle, was nach Aufklärung und verbleibenden Zweifeln trotz grundsätzlicher Beweislast des Beklagten zu dessen Gunsten angenommen werden müsste (vgl. BGH VersR 1980, 90 f.; BGH NJW 1981, 1673 f.; OLG Köln NJW 1983, 460; OLG München OLGR 1999, 10), so ist das Versäumnisurteil zwar nicht existent geworden.
  • OLG Zweibrücken, 29.07.2005 - 6 UF 58/04

    Ehescheidung: Zustellung des Scheidungsantrags an die Prozessbevollmächtigten der

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    Diese (Mindest-)Voraussetzung des § 189 ZPO ist nicht erfüllt, wenn der Prozessbevollmächtigte, wie hier nahe liegt, von seinem Mandanten, dem vorschriftswidrig persönlich zugestellt wurde, oder von dritter Seite über den Inhalt des Schriftstückes in Kenntnis gesetzt wird oder eine Kopie erhält (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 128, 129 m.N.) oder er, wie hier ebenfalls geschehen, Akteneinsicht nimmt und dadurch Kenntnis erlangt (BayObLG NJW 2004, 3722 unter II 1 b m.w.N.).
  • BGH, 25.10.1979 - III ZB 13/79

    Zulassung einer Revision bei Unmöglichkeit der Feststellung ihres Eingangs bei

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    b) War das Urteil bei Faxeingang um 15.36 Uhr dagegen entweder noch nicht unterzeichnet oder noch nicht zur Geschäftsstelle gelangt oder lagen jedenfalls in dem Moment, als die Bestellungsanzeige der Geschäftsstelle bekannt sein musste, die erstellten Ausfertigungen - sei es auch postausgangsfertig - noch auf der Geschäftsstelle, was nach Aufklärung und verbleibenden Zweifeln trotz grundsätzlicher Beweislast des Beklagten zu dessen Gunsten angenommen werden müsste (vgl. BGH VersR 1980, 90 f.; BGH NJW 1981, 1673 f.; OLG Köln NJW 1983, 460; OLG München OLGR 1999, 10), so ist das Versäumnisurteil zwar nicht existent geworden.
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 20/98
    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    b) War das Urteil bei Faxeingang um 15.36 Uhr dagegen entweder noch nicht unterzeichnet oder noch nicht zur Geschäftsstelle gelangt oder lagen jedenfalls in dem Moment, als die Bestellungsanzeige der Geschäftsstelle bekannt sein musste, die erstellten Ausfertigungen - sei es auch postausgangsfertig - noch auf der Geschäftsstelle, was nach Aufklärung und verbleibenden Zweifeln trotz grundsätzlicher Beweislast des Beklagten zu dessen Gunsten angenommen werden müsste (vgl. BGH VersR 1980, 90 f.; BGH NJW 1981, 1673 f.; OLG Köln NJW 1983, 460; OLG München OLGR 1999, 10), so ist das Versäumnisurteil zwar nicht existent geworden.
  • OLG Köln, 18.10.1982 - 4 WF 181/82
    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 730/07
    b) War das Urteil bei Faxeingang um 15.36 Uhr dagegen entweder noch nicht unterzeichnet oder noch nicht zur Geschäftsstelle gelangt oder lagen jedenfalls in dem Moment, als die Bestellungsanzeige der Geschäftsstelle bekannt sein musste, die erstellten Ausfertigungen - sei es auch postausgangsfertig - noch auf der Geschäftsstelle, was nach Aufklärung und verbleibenden Zweifeln trotz grundsätzlicher Beweislast des Beklagten zu dessen Gunsten angenommen werden müsste (vgl. BGH VersR 1980, 90 f.; BGH NJW 1981, 1673 f.; OLG Köln NJW 1983, 460; OLG München OLGR 1999, 10), so ist das Versäumnisurteil zwar nicht existent geworden.
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 14 U 174/14

    Voraussetzungen einer Titelgegenklage nach § 767 ZPO analog

    Andererseits wird die Auffassung vertreten, dass die Heilungsmöglichkeiten auf Mängel des Zustellvorgangs beschränkt seien; eine Heilung von Mängeln des zuzustellenden Schriftstücks jedoch ausscheiden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2014, Az.: 6 U 118/13, Tz. 22; OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2007, Az.: 8 U 730/07 - zit. jeweils nach juris).
  • LAG Hamm, 23.06.2016 - 11 Sa 23/16

    Kündigungsschutzprozess Thomas Frings (Jugendamt) gegen Stadt Gelsenkirchen;

    Nach dem Wortlaut des § 189 ZPO ist entscheidend, wann das Dokument den richtigen Zustelladressaten - hier den Prozessbevollmächtigten der Beklagten - erreicht hat ( OLG Dresden 18.07.2007 - 8 U 730/07 -).
  • OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08

    Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die

    Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf die Senatsurteile in Sachen I O GmbH ./. H (= hiesiger Beklagter) vom 04.10.2006 - 8 U 1272/06 (WM 2007, 297) und vom 18.07.2007 - 8 U 493/07 (juris) sowie im ersten Berufungsdurchgang in vorliegender Sache vom 18.07.2007 - 8 U 730/07 (MDR 2008, 165), auf das nunmehr angefochten gewesene Urteil des Landgerichts vom 13.12.2007 sowie auf die Schriftsätze der Parteien Bezug genommen.
  • OLG Dresden, 18.07.2007 - 8 U 493/07

    Zur Wirksamkeit einer Aufrechnung mit abgetretener Gegenforderung

    Er wiederholt sein erstinstanzliches Vorbringen und macht zusätzlich geltend, ausweislich des Inhalts des von der W O GmbH gegen ihn ebenfalls vor dem Landgericht Leipzig geführten Rechtsstreites 10 O 396/07 (Senat 8 U 730/07) habe die hiesige Klägerin alle Ansprüche aus beiden Darlehensverträgen vor Erklärung der Aufrechnung an die W O GmbH abgetreten.

    Die eigene Geltendmachung derselben und anderer Forderungen durch die W O GmbH im Parallelverfahren 8 U 730/07 spricht im Übrigen eindeutig gegen eine solche Rückübertragung.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2018 - 1 LZ 782/17

    Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheides; Substantiierung

    Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat zwar über die Akteneinsicht in die vom Verwaltungsgericht beigezogene Steuerakte Kenntnis von dem Grundsteuermessbescheid erhalten, diese Akteneinsicht ist jedoch nicht von der Finanzbehörde, sondern vom Gericht veranlasst worden und diente nicht dem Zweck der Bekanntgabe, sodass es bereits am Bekanntgabewillen der zuständigen Behörde fehlt (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 189 ZPO: OLG Braunschweig, Beschl. v. 10.11.2000 - 6 W 10/10, 6 W 11/10 -, juris; siehe auch OLG Brandenburg, Urt. v. 05.03.2008 - 3 U 13/07 -, juris, OLG München, Urt. v. 29.01.2004 - 23 U 3875/03 -, juris, OLG Dresden, Urt. v. 18.07.2007 - 8 U 730/07 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.01.2007 - 3 W 239/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5483
OLG Hamburg, 30.01.2007 - 3 W 239/06 (https://dejure.org/2007,5483)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2007 - 3 W 239/06 (https://dejure.org/2007,5483)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 3 W 239/06 (https://dejure.org/2007,5483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung der mangelnden Vollziehung einer Untersagungsverfügung im Widerspruchsverfahren von Amts wegen; Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 929; ; ZPO § 936

  • rechtsportal.de

    ZPO § 929 § 936
    Aufhebung einer Unterlassungs-Beschlussverfügung bei Zustellung einer farbigen Verbindungsanlage in Schwarz-Weiß-Kopie

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungs-Beschlussverfügung mit farbiger Verbindungsanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mangelnde Vollziehung einer einstweiligen Verfügung mit farbiger Anlage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mangelnde Vollziehung einer einstweiligen Verfügung mit farbiger Anlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 986
  • GRUR-RR 2007, 406
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14

    Zur Beifügung farbrichtiger Anlagen im Zusammenhang mit der Vollziehung einer

    Sind die Antragsschrift oder andere Anlagen zum Bestandteil der Einstweiligen Verfügung gemacht geworden, müssen diese Urkunden grundsätzlich ebenfalls zugestellt werden (vgl. Zöller/Vollkommer, 30. Auflage, ZPO, § 922 Rn. 11; Berneke, ebenda Rd. 316; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 340; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; OLG Düsseldorf ebenda).

    Liegt keine Identität zwischen der Urschrift und der dem Schuldner zugestellten Abschrift vor, etwa da Anlagen fehlen oder - wie hier - nicht farbrichtig beigefügt wurden, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehender Mangel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).

  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Soweit aus der Entscheidung des OLG Hamburg (NJW-RR 2007, 986), die auch in der Kommentarliteratur - vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. A., § 929 Rn 13 - Niederschlag gefunden hat, abzulesen sein sollte, dass die schwarz/weiße Ausfertigung einer farbigen Urschrift in keinem Fall für eine wirksame Zustellung ausreichend sein kann, folgt dem der Senat nicht, weil dies nicht mit der dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu vereinbaren ist.
  • LG Berlin, 27.03.2012 - 15 O 377/11

    Urheberrechtsverletzungen bei Wikipedia - Loriot

    Die einstweilige Verfügung ist nicht wegen Versäumung der Vollziehungsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO, was die Beschlussverfügung unheilbar unwirksam machen würde (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986, zitiert nach juris, Rz. 8), aufzuheben.
  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 11 U 56/14

    Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung trotz Zustellung lediglich

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer bzw. der Inhalt und die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986 = GRUR-RR 2007, 406; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2011 - I-2 U 92/10, 2 U 92/10 -, juris; OLG Bamberg, NJW-RR 2014, 1322; OLG Frankfurt, 6. ZS, GRUR-RR 2011, 340; Senat, GRUR 2009, 995 [996]; GRUR 2014, 691; GRUR-RR 2014, 1023).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 11 U 74/08

    Einstweilige Verfügung: Zustellung einer Beschlussverfügung mit Bezugnahme auf

    Eine ordnungsgemäße Vollziehung liegt jedoch nur dann vor, wenn die mit der Beschlussverfügung verbundene farbige Anlage auch in der der Schuldnerin zugestellten Ausfertigung farbig enthalten ist (OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 929 Rdn. 13; vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 1994, 302).
  • LG Magdeburg, 24.02.2010 - 7 O 1916/09

    Einstweilige Verfügung: Ordnungsgemäße Vollziehung durch Zustellung einer

    Damit fehlt es an einer ordnungsgemäßen Zustellung der Beschlussverfügung und damit an einer wirksamen Vollziehung innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO (vgl. OLG HH GRUR-RR 2007 S. 406).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 4b O 269/08

    Sickerschacht

    Dass er die von ihm begangene Handlung - naturgemäß - als solche bereits kennt, ist ohne Belang (zur erforderlichen vollständigen Zustellung: OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; OLG München NJW-RR 2003, 1722; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 929 Rn. 13 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12778
OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,12778)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,12778)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,12778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung nach der Addition von Klage und Hilfswiderklage; Bemessung des Geschäftswerts der anwaltlichen Tätigkeit; Übereinstimmung von gerichtlicher und anwaltlicher Tätigkeit; Gesetzlich gewollte Gebührenprivilegierung

  • Judicialis

    GKG § 45 Abs. 1 S. 2; ; RVG § 23

  • rechtsportal.de

    GKG § 45 Abs. 1 S. 2; RVG § 23
    Rechtsanwaltsgebühr bei Nichtvornahme einer Zusammenzurechnung von Klage und hilfsweise geltend gemachter Widerklage nach § 45 Abs. 1 S. 2 GKG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Nürnberg, 30.09.2004 - 6 Ta 27/04

    Kosten - Hilfsanträge - Berücksichtigung für Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
    Es wird zwar in der Rechtssprechung (allerdings soweit ersichtlich nur der Arbeitsgerichte: LAG Köln, NZA-RR 2002, 437 = AnwBlatt 2002, 185; LAG Nürnberg, MDR 2005, 120 m.w.N.) die Ansicht vertreten, dies sei nicht gerechtfertigt, weil die Anwälte im Fall von Hilfsanträgen gleichfalls tätig geworden seien, sodass diese Tätigkeit bei der Bemessung der Gebühren (auch soweit sie nicht zur Entstehung einer Gerichtsgebühr geführt habe) mit einer besonderen Streitwertfestsetzung nach (heute) § 33 RVG berücksichtigt werden müsse.
  • LAG Köln, 14.09.2001 - 13 Ta 214/01

    Streitwert; Anwaltsgebühren; Nachteilsausgleich; Abfindung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
    Es wird zwar in der Rechtssprechung (allerdings soweit ersichtlich nur der Arbeitsgerichte: LAG Köln, NZA-RR 2002, 437 = AnwBlatt 2002, 185; LAG Nürnberg, MDR 2005, 120 m.w.N.) die Ansicht vertreten, dies sei nicht gerechtfertigt, weil die Anwälte im Fall von Hilfsanträgen gleichfalls tätig geworden seien, sodass diese Tätigkeit bei der Bemessung der Gebühren (auch soweit sie nicht zur Entstehung einer Gerichtsgebühr geführt habe) mit einer besonderen Streitwertfestsetzung nach (heute) § 33 RVG berücksichtigt werden müsse.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2003 - 3 Ta 153/03

    Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Werts bei hilfsweise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
    Da die Festsetzung des Streitwerts nicht von dem jeweiligen aus der Sicht des Gesetzes zufälligen Verlauf eines Prozesses abhängen kann, ist es nicht gerechtfertigt, entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 45 GKG den Geschäftswert der anwaltlichen Tätigkeit wegen einer möglicherweise im Einzelfall, aber keinesfalls zwingenden Verschiedenheit des Gegenstands anders als den gerichtlichen Streitwert zu bemessen und den Parteien die vom Gesetz gewollte Gebührenprivilegierung zu versagen (wie hier: OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2007 - 19 U 48/06 - OLGR Hamm 2007, 194; OLG Brandenburg, Büro 2006, 595; OLG Köln NJW-RR 1995, 827; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.2003 - 3 Ta 153/03; LAG Berlin, Beschluss vom 03.03.2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 = MZA-RR 2004, 374 mit ablehnender Anmerkung Beckmann in jurisPR-ArbR 21/2004 Anm. 6 und m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 19 U 48/06

    Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Gegenstandswert, Streitwert

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
    Da die Festsetzung des Streitwerts nicht von dem jeweiligen aus der Sicht des Gesetzes zufälligen Verlauf eines Prozesses abhängen kann, ist es nicht gerechtfertigt, entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 45 GKG den Geschäftswert der anwaltlichen Tätigkeit wegen einer möglicherweise im Einzelfall, aber keinesfalls zwingenden Verschiedenheit des Gegenstands anders als den gerichtlichen Streitwert zu bemessen und den Parteien die vom Gesetz gewollte Gebührenprivilegierung zu versagen (wie hier: OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2007 - 19 U 48/06 - OLGR Hamm 2007, 194; OLG Brandenburg, Büro 2006, 595; OLG Köln NJW-RR 1995, 827; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.2003 - 3 Ta 153/03; LAG Berlin, Beschluss vom 03.03.2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 = MZA-RR 2004, 374 mit ablehnender Anmerkung Beckmann in jurisPR-ArbR 21/2004 Anm. 6 und m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.08.1994 - 18 U 234/93

    Streitwerberechnung; Berufung; Urteil; Instanzen; Aufrechnung mit Gegenforderung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
    Da die Festsetzung des Streitwerts nicht von dem jeweiligen aus der Sicht des Gesetzes zufälligen Verlauf eines Prozesses abhängen kann, ist es nicht gerechtfertigt, entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 45 GKG den Geschäftswert der anwaltlichen Tätigkeit wegen einer möglicherweise im Einzelfall, aber keinesfalls zwingenden Verschiedenheit des Gegenstands anders als den gerichtlichen Streitwert zu bemessen und den Parteien die vom Gesetz gewollte Gebührenprivilegierung zu versagen (wie hier: OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2007 - 19 U 48/06 - OLGR Hamm 2007, 194; OLG Brandenburg, Büro 2006, 595; OLG Köln NJW-RR 1995, 827; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.2003 - 3 Ta 153/03; LAG Berlin, Beschluss vom 03.03.2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 = MZA-RR 2004, 374 mit ablehnender Anmerkung Beckmann in jurisPR-ArbR 21/2004 Anm. 6 und m.w.N.).
  • OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08

    Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei

    Jedoch ist der Umfang der Auseinandersetzung mit einem Streitgegenstand für den Gebührenstreitwert ein unmaßgebliches Kriterium, wie z.B. der Fall einer Teilklage zeigt oder einer nicht gemäß § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 GKG beschiedenen Hilfswiderklage (OLG Köln, Beschl. v. 23.07.2008, 22 U 141/07, OLGR 2009, 158; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.03.2007, 7 W 1/07, OLGR 2007, 965, 966) oder Hilfsaufrechnung (OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.02.2006, 13 U 135/05, JurBüro 2006, 595, 596).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher

    Maßgeblich für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts und die Bindung dieses Werts auch für die Anwaltstätigkeit ist vielmehr, ob gerichtliche und anwaltliche Tätigkeit übereinstimmen, ob sich also die Tätigkeit des Anwalts auf denselben Gegenstand bezogen hat wie diejenige des Gerichts (LAG Schleswig-Holstein 11. Januar 2010 - 3 Ta 196/09 - LAG Berlin 3. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 - NZA-RR 2004, 374; OLG Karlsruhe 20. März 2007 - 7 W 1/07 -).
  • LAG Hessen, 19.08.2008 - 16 Sa 1627/07

    Gegenstandswert; anwaltliche Tätigkeit; Hilfswiderklage

    Damit ist für eine Festsetzung eines Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit nach § 33 Abs. 1 RVG kein Raum (vgl. z.B. Hess. LAG 23. April 1999 NZA-RR 1999, 434, LAG Berlin 03. März 2004 NZA-RR 2004, 374; LAG Bremen 30. Juli 2001 LAGE § 19 GKG Nr. 18; LAG Düsseldorf 05. Dezember 2006 - 6 Ta 583/06 - [juris]; KG 11. Juni 2007aaO; OLG Karlsruhe 20. März 2007 AGS 2007, 470; OLG Hamm 02. Januar 2007 JurBüro 2007, 204; OLG Brandenburg 07. Februar 2006 JurBüro 2006, 595).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher Hilfsantrag; Erledigung eines

    Maßgeblich für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts und die Bindung dieses Werts auch für die Anwaltstätigkeit ist vielmehr, ob gerichtliche und anwaltliche Tätigkeit übereinstimmen, ob sich also die Tätigkeit des Anwalts auf denselben Gegenstand bezogen hat wie diejenige des Gerichts (LAG Schleswig-Holstein 11. Januar 2010 - 3 Ta 196/09 - LAG Berlin 3. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 - NZA-RR 2004, 374; OLG Karlsruhe 20. März 2007 - 7 W 1/07 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 17 Ta 6045/15

    Bewertung eines Hilfsantrages auf vorläufige Beschäftigung - vergleichsweise

    Die gegenteilige Auffassung lehnt demgegenüber eine Bewertung des Hilfsantrages nach §§ 23 Abs. 1 RVG, 45 Abs. 1, 4 GKG ab (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2011 - 17 Ta (Kost) 6029/11; Beschluss vom 08.11.2007 - 17 Ta (Kost) 6198/07; OLG Karlsruhe, AGS 2007, 470 m.w.N.; LAG Berlin, NZA-RR 2004, 374; LAG Bremen, LAGE Nr. 18 zu § 19 GKG; Hessisches LAG, NZA 1999, 434 f.; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl. 2013, § 23, Rn. 14, 15; Anhang VI Rn. 268).
  • LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16

    Streitwertfestsetzung: Streitwertaddition bei wirtschaftlicher Identität der

    Da die Festsetzung des Streitwerts nicht von dem jeweiligen aus der Sicht des Gesetzes zufälligen Verlauf eines Prozesses abhängen kann, ist es nicht gerechtfertigt, entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 45 GKG den Geschäftswert der anwaltlichen Tätigkeit wegen einer möglicherweise im Einzelfall, aber keinesfalls zwingenden Verschiedenheit des Gegenstands anders als den gerichtlichen Streitwert zu bemessen und den Parteien die vom Gesetz gewollte Gebührenprivilegierung zu versagen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.03.2007 - 7 W 1/07 -, juris m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 17 Ta 6029/11

    Wertfestsetzung - Bewertung eines Hilfsantrags

    Die gegenteilige Auffassung lehnt demgegenüber eine Bewertung des Hilfsantrages nach §§ 23 Abs. 1 RVG, 45 Abs. 1, 4 GKG ab (OLG Karlsruhe, AGS 2007, 470 m.w.N.; LAG Berlin, NZA-RR 2004, 374; LAG Bremen, LAGE Nr. 18 zu § 19 GKG; Hessisches LAG, NZA 1999, 434 f.).
  • OLG München, 06.10.2008 - 15 U 5385/07
    Die ganz überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ( OLG Köln Beschluss vom 08.08.1994 - 18 U 234/93 ; OLG Brandenburg Beschluss vom 07.02.2006 - 13 U 135/05 ; OLG Hamm Beschluss vom 02.01.2007 - 19 U 48/06 ; OLG Karlsruhe Beschluss vom 20.03.2007 - 7 W 1/07 ; KG Berlin Beschluss vom 11.06.2007 - 20 U 150/04 ; ebenso Hartmann Kostengesetze, 37. Aufl., § 33 RVG Rn 5) geht dagegen von einem einheitlichen, nach § 45 Abs. 1 S. 2 GKG zu berechnenden Gebührenstreitwert aus.
  • LG Osnabrück, 18.11.2008 - 7 O 845/07
    Die gegenteilig vertretene Auffassung, der zufolge der Wert eines Hilfsantrags für die Anwaltsgebühren auch dann maßgebend sein soll, wenn über ihn nicht entschieden worden ist (vgl. OLG Hamm MDR 2007, 618, 619 m.w.N.), kann mit den zu ihrer Begründung herangezogenen Argumenten nicht überzeugen (vgl. ebenso OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2007, 965 f.; OLG Köln v. 23.07.2008, 22 U 141/07; Kammergericht v. 11.06.2007, 20 U 150/04; OLG Brandenburg NJOZ 2006, 3384 f.u. OLG Hamm wie vor).
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